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   OLG Hamm, 08.03.2016 - 2 Ws 269/15   

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https://dejure.org/2016,5412
OLG Hamm, 08.03.2016 - 2 Ws 269/15 (https://dejure.org/2016,5412)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.03.2016 - 2 Ws 269/15 (https://dejure.org/2016,5412)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. März 2016 - 2 Ws 269/15 (https://dejure.org/2016,5412)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufrechterhalten eines dinglichen Arrestes nach Teilabtrennung und Teileinstellung

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe des in einem urteilsbegleitenden Beschluss aufrechterhaltenen dinglichen Arrestes nach Teilabtrennung

  • rechtsportal.de

    Aufrechterhalten eines dinglichen Arrestes nach Teilabtrennung und Teileinstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufechterhaltung des dinglichen Arrestes hinsichtlich eines Differenzbetrags

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Höhe des dinglichen Arrests richtet sich nach dem im Urteil festgestellten Betrag des Erlangten

Verfahrensgang

  • LG Hagen - 71 KLs 5/12
  • OLG Hamm, 08.03.2016 - 2 Ws 269/15
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 06.06.2002 - 2 Ws 107/02

    Zwangsvollstreckung; Befriedigung der Ansprüche Verletzter; Arrest,

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2016 - 2 Ws 269/15
    Der Begriff der Tat entspricht dabei dem des § 264 StPO (vgl. OLG Hamm, NStZ 1999, 583f; wistra 2002, 398ff; Beschluss vom 11.02.2015, III-2 Ws 228/14).

    Die Beschwerdeführerin weist zwar zutreffend darauf hin, dass die Einstellung eines Verfahrens aus prozessökonomischen Gründen gemäß § 154 Abs. 2 StPO nach teilweise in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretener Auffassung dann einer Zulassung der Zwangsvollstreckung gemäß § 111g Abs. 2 StPO nicht entgegensteht, wenn die Tat, die Gegenstand der Einstellung ist, vom dinglichen Arrest erfasst war, da andernfalls der mit den §§ 111 b ff StPO bezweckte Opferschutz durch eine Einstellung aus Gründen der Verfahrensökonomie unterlaufen zu werden droht (vgl. auch OLG Hamm, wistra 2002, 398, 400).

  • OLG Hamm, 11.02.2015 - 2 Ws 228/14

    Beschwerderecht des Beschuldigten gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2016 - 2 Ws 269/15
    Der Begriff der Tat entspricht dabei dem des § 264 StPO (vgl. OLG Hamm, NStZ 1999, 583f; wistra 2002, 398ff; Beschluss vom 11.02.2015, III-2 Ws 228/14).

    Insoweit fehlt es dann an der erforderlichen Identität zwischen der Tat, die Bezugsobjekt des Arrestes war, und der Tat, wegen der die Zulassung gemäß § 111g Abs. 2 StPO begeht wird (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11.02.2015, III-2 Ws 228/14).

  • BGH, 07.01.2003 - 3 StR 421/02

    Verfall des Wertersatzes; Bruttoprinzip; Beruhen; Kronzeugenregelung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2016 - 2 Ws 269/15
    Zwar wäre es denkbar, nach der Einstellung des Verfahrens gemäß § 154 Abs. 2 StPO und Beendigung des subjektiven Verfahrens in ein objektives Verfahren gemäß §§ 76a Abs. 1, 3 StGB, 440, 442 Abs. 1 StPO überzugehen und damit die Zulassung der privilegierten Zwangsvollstreckung weiterhin zu ermöglichen (vgl. auch BGH, NStZ 2003, 422 und Willsch, wistra 2013, 9, 14).
  • OLG Hamm, 25.02.1999 - 4 Ws 727/98

    Berechtigte, Geschädigte, Verletzte, Zugriffsmöglichkeit, Zurückgewinnungshilfe

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2016 - 2 Ws 269/15
    Der Begriff der Tat entspricht dabei dem des § 264 StPO (vgl. OLG Hamm, NStZ 1999, 583f; wistra 2002, 398ff; Beschluss vom 11.02.2015, III-2 Ws 228/14).
  • OLG Hamm, 03.06.2019 - 1 VAs 38/19

    Insolvenzantrag der Staatsanwaltschaft gemäß § 111i Abs. 2 StPO ; Rechtsweg;

    Und schließlich folgt auch aus der in diesem Zusammenhang in den Gesetzgebungsmaterialien (BT-Drs. 18/9525, S. 50) zustimmend zitierten älteren Rechtsprechung zur erforderlichen Identität zwischen der Tat, die Bezugsobjekts des Arrestes war, und der Tat, wegen der ein Verletzter die vorrangige Befriedigung nach § 111g StPO a.F. begehrt hat (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 08.03.2016 - III-2 Ws 269/15 - OLG Köln, Beschluss vom 23.08.2011 - III-2 Ws 519/11 -, jew. zit. n. juris) nicht notwendig, dass dieser im Grundsatz auch vom Senat für erforderlich erachtete Zusammenhang im Einzelfall nicht auch dann bejaht werden kann, wenn lediglich die vorgenannten Mindestfeststellungen zu einer zu Lasten verschiedener Verletzter begangenen Tatserie möglich sind.
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